Das verläßlichste Kapital des Anwalts ist das Vertrauen seiner Klienten. Alexander Sporn. Der Klient muß sichergehen, daß sein Anwalt nicht nur über ein besonderes Wissen für den speziellen Fall verfügt, sondern infolge seiner umfassenden Erfahrung auch weiß, von welcher Seite er eine Frage am besten angeht. In einer Gesellschaft, die in ihrem Sicherheitsdenken nicht genug bekommt an detaillierten Vorschriften, bleibt der Generalist unerläßlich, der Zusammenhänge sieht und erkennt, welche Hilfe letztlich geleistet werden kann.